
Lai da Rims
Fischereivorschriften für den Lai da Rims
Gültig ab April 2022

Um in dem Lai da Rims Fischen zu können, bedarf es einer speziellen Fischereibewilligung. Fische, die im Lai da Rims gefangen werden, müssen in die kantonale Fangstatistik eingetragen werden. Die Fangstatistik muss abgegeben werden, per Post oder beim Fischereiaufseher. Gefischt werden darf vom 01.05.2022 bis 31.10.2022. (sofern es die Umstände erlauben auf dem Lai da Rims zu gehen). Allgemein gelten die Kantonalen Fischereibetriebsvorschriften mit Ausnahme von den unten aufgeführten speziellen Vorschriften.
Beschluss der Generalversammlung des Fischereivereins Val Müstair vom April 2022:
1. Fangmass pro Fischart:
a. Der Seesaibling untersteht keinem Fangmass.
b. Die Bachforelle muss ein Mindestmass von 26cm haben.
c. Die Regenbogenforelle muss ein Mindestmass von 24cm haben.
d. Der amerikanischen Seesaibling (Namaycush) muss ein Mindestmass von 26cm haben.
2. Fangzahlbeschränkung pro Fischart:
a. Allgemein dürfen insgesamt 4 Fische gefangen werden pro Tag (Ausnahme von
Seesaiblingen)
b. Der Seesaibling keine Fangzahlbeschränkung.
c. Die Bachforelle maximal 4 Fische pro Tag.
d. Die Regenbogenforelle maximal 4 Fische pro Tag.
e. Der amerikanische Seesaibling (Namaycush) maximal 1 Fisch pro Tag.
3. Beim Fang eines amerikanischen Seesaibling (Namaycush), auch bei Fischen unter dem
Mindestmass soll ein Bild gemacht werden. Auf dem Bild muss die Länge des Fisches
ersichtlich sein. Dafür soll ein Massstab dazugelegt werden. (Siehe Beispielbild) Dieses
Bild am Fischereiseher senden (Nicola Gaudenz +41 78 843 02 22)
Infos
Fangstatistik:
Datum Eintragen
Gewässernummer:
5001
Zugang:
Von Valchava oder Sta.Maria zu Fuss oder mit dem Fahrrad (Fahrbar bis zu las Clastras, danach nur zu Fuss) etwa 3-4 Stunden.
Tagespatente:
36.00 CHF
Bezug:
Beispiel Bild für die Vermessung eines Namaycush’s

Fischarten im Lai da Rims

SS Seesaibling

BF Bachforelle

NC Namaycush (amerikanische Seesaibling

RB Regenbogenforelle